Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft zso-masteradmin2017-02-28T23:18:13+01:00 Es gilt die Verordnung über Einsätze des Zivilschutzes zu Gunsten der Gemeinschaft (520.14) zu beachten. Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaftzso-masteradmin2017-02-28T23:18:13+01:00