Ausrichtung auf Katastrophen und Notlagen

Seit den 1990er-Jahren hat der Zivilschutz eine tiefgreifende Reformentwicklung durchlaufen: Im Zentrum steht nicht mehr der Schutz gegen Kriegseinwirkungen, sondern der Schutz der Bevölkerung vor natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen und anderen Notlagen. Mit dem 2004 in Kraft getretenen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz ist der Zivilschutz als Partnerorganisation im Verbundsystem Bevölkerungsschutz integriert. Die Zuständigkeit und Verantwortung liegt grundsätzlich bei den Kantonen, der Bund legt jedoch gemeinsame Grundlagen fest. So ist insbesondere die Dienstpflicht weiterhin einheitlich auf nationaler Ebene geregelt.

Breites Aufgabenfeld

Heute hat der Zivilschutz ein breites Aufgabenfeld: Angehörige des Zivilschutzes sorgen für die Bereitstellung der erforderlichen Schutzinfrastruktur und der Mittel zur Alarmierung der Bevölkerung, sie unterstützen die Führungsorgane und die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes, sie kümmern sich um die Betreuung schutzsuchender Personen wie auch um den Schutz von Kulturgütern, sie leisten Instandstellungsarbeiten nach Schadensereignissen und Einsätze zugunsten der Gemeinschaft. Damit leistet der Zivilschutz einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und für die Sicherheit unseres Landes.

Die Leistungen des Zivilschutzes kommen auch den Unternehmen zugute: Bei Katastrophenereignissen werden durch Schutzmassnahmen in gefährdeten Betrieben die Schäden begrenzt. Zudem werden betroffene Betriebe mit Instandstellungs- und Überbrückungsmassnahmen unterstützt, so dass diese schneller wieder produktiv arbeiten können.

Mehr zur Geschichte des Zivilschutzes: Geschichte (admin.ch)